1. Geltungsbereich

ParkXpress bietet die Vermietung eines Kfz-Stellplatzes auf dem von ihr betriebenen Parkplatz und einen Shuttle-Service zum FJS-Flughafen München MUC und zurück an. Hierfür gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Einfahren auf unserem Parkgelände erklärt sich der Mieter mit seinem Einverständnis und der Geltung der vorliegenden AGB`s, die er zur Kenntnis genommen hat. ParkXpress übernimmt keine besondere Fürsorgepflichten oder Obhut für die vom Mieter eingebrachten Sachen. Gegenteilige Regelungen gelten als ausgeschlossen. Mit dem verlassen des Parkgelände endet der Vertrag.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch:

a) telefonische oder sonstige mündliche Absprache mit sofortiger Bestätigung

b) sonstige Buchung via Internet (e-mail oder Homepage) mit Rückbestätigung

3. Widerrufsrecht

Vertrag kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang dieser AGB auch ohne Begründung in Textform wiederrufen werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitigen Absendung. Der Wiederruf ist zu richten an:

Parkservice ParkXpress e.K. Eichenstrasse 76 D-85445 Schwaig / Oberding

4. Vertragsinhalt

Vereinbart wird ausschließlich die Vermietung eines unbestimmten Stellplatzes für den bestellten und bestätigten Zeitraum sowie die Beförderung der Fahrzeuginsassen und des mitgeführten Gepäcks zum FJS-Flughafen München und zurück. ParkXpress bietet den Transfer von der ersten bis zur letzten Maschine an. Aus organisatorischen Gründen behält sich ParkXpress die Möglichkeit von Sammeltransporten vor, hierbei kann es zu einer Wartezeit von 10 bis 30 Minuten kommen.
Zugelassen sind nur Personenwagen und Wohnmobile mit einer Gesamthöhe bis maximal 2,10 m. Befördert werden höchstens vier Personen pro Fahrzeug. Jede weitere Person ist aufpreispflichtig. Gepäck wird nur insoweit kostenlos befördert, wie es den Bedingungen der Charter- bzw. Linienfluggesellschaften für kostenlose Beförderung entspricht. Weiteres Gepäck (z.B. Surfbrett, Tauchausrüstung, Skier, Golfgepäck, Fahrräder usw.) sowie Übergewichte sind aufpreispflichtig.
Kindersitze können gestellt werden. Alkoholisierte oder unter Rauschmittel stehende Personen werden aus Sicherheitsgründen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nicht befördert.

5. Rücktritt vom Vertrag

Eine Stornierung des Vertrages soll möglichst schriftlich an die unter Ziff. 3 bezeichnete Adresse bzw. per E-Mail erfolgen. Bis zwei Wochen vor der vereinbarten Parkzeit wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,- € erhoben. Bis 48 Stunden vor der vereinbarten Parkzeit wird die Hälfte des vereinbarten Entgelts fällig. Im Übrigen verbleibt es bei dem vereinbarten Mietzins. Dem Kunden ist es jedoch unbenommen, ParkXpress einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund (höhere Gewalt, Krankheit, Todesfall usw.) zu kündigen, bleibt unberührt. Der wichtige Grund ist dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

6. Haftung

ParkXpress haftet ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nur im Rahmen ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung für Schadenfälle, die auf ihrem Betriebsgelände oder auf der Fahrt zum Flughafen entstanden sind. In allen Tarifen sind Schäden die durch Dritte veursacht werden (Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl) oder auf höhere Gewalt beruhen (so auch innere und äußere Unruhen, Naturgewalten oder elementare Naturkräfte), von der Haftung ausgeschlossen. Jegliche Schäden sind noch auf dem Betriebsgelände bzw. bei der Fahrzeugübernahme unverzüglich anzuzeigen. Verzögerungen bei der Ankunft am Flughafen berechtigen nicht zum Schadenersatz, soweit sie auf das Verschulden Dritter (z. B. Straßensperrungen, Verkehrsunfälle usw.) zurückzuführen sind. Soweit ParkXpress ein Schaden aufgrund Verschulden des Kunden entstanden ist, tritt dieser schon jetzt seine Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen an ParkXpress ab.

7. Pflichten des Mieters

Die Abflugs- und Ankunftszeit ist vom Mieter rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vorher, bei Änderungen unverzüglich bekannt zu geben. Bei fehlerhafter Übermittlung besteht keine Haftung von parkxpress. Der Mieter sollte sich spätestens 3 Stunden vor der bekannten Abflugzeit auf dem Betriebsgelände von parkxpress einfinden, um Verzögerungen auszuschließen.
Auf dem Betriebsgelände von parkxpress gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Der Mieter sichert zu, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und haftpflichtversichert ist. Können entsprechende Papiere nicht vorgewiesen werden, ist parkxpress berechtigt, die Zufahrt auf das Betriebsgelände zu verweigern oder den Mieter von der Benutzung auszuschließen. Dem Mieter ist untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen durchzuführen, Öl oder andere Betriebsstoffe abzulassen oder Müll zu entsorgen. Soweit der Mieter Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt, ist parkxpress zur Ersatzvornahme berechtigt und dem Mieter entsprechende Beseitigungskosten aufzuerlegen.

8. Vermieterpfandrecht

Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Parkzeit entfernt, verlängert sich der Mietvertrag nicht. § 545 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. parkxpress ist jedoch berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, die den üblichen Entgelten für eine vereinbarte Nutzung entspricht. Parkxpress ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers zu entfernen oder entfernen zu lassen. Wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag und seiner Beendigung steht parkxpress sowohl ein Vermieterpfandrecht als auch ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug und eventuell eingebrachten Gegenständen zu.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die ihrem Sinngehalt am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nebenabreden, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderlaufen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Schwaig/Oberding. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird der Firmensitz von parkxpress als Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

ParkXpress behält sich vor, jederzeit die Preisbestimmungen und allgemeine Geschäftsbedingungen zu ändern. Letzte Aktualisierung: 01.November 2009